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CE-Kennzeichen für Fenster und Außentüren

Produktnorm EN 14351-1

Die Bauproduktenverordnung verlangt verpflichtend die CE-Kennzeichnung für Fenster und Außentüren zur Regelung einer einheitlichen Kennzeichnung der wesentlichen Eigenschaften des Produktes. Auch unsere Fenster tragen das CE-Kennzeichen. Nach dieser Norm werden Fenster lediglich im Neuzustand geprüft, somit bleibt die Gebrauchstauglichkeit eigenverantwortlich beim Hersteller. Deshalb erhalten unsere Fenster und Türen zusätzlich eine Qualitätszertifizierung durch das RAL-GütezeichenRAL-GütezeichenDefinition: Das RAL-Gütezeichen signalisiert, dass die Qualität stimmt, da Unternehmen das RAL-Gütezeichen für Ihre Produkte und Dienstleistungen erst nach einer gründlichen Prüfung nutzen dürfen. Die Einhaltung der Gütebestimmungen wird regelmäßig von einer neutralen Stelle überwacht, so dass sich der Verbraucher auf die Qualität verlassen kann....
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Weitere Informationen zum CE-Zeichen für Fenster und Außentüren:

www.ift-rosenheim.de


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