Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Anwendungsbereich

Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Firma Zimmermann Fenster und Türen GmbH. Abweichende AGB des Bestellers werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen, sondern allein, soweit sie schriftlich von uns anerkannt werden. Bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen dennoch in Kraft. Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Zimmermann Fenster und Türen GmbH.

 

2. Angebot

Soweit die Angebotserstellung auf Grund von Unterlagen des Auftraggebers wie z.B. Muster, Zeichnungen etc. erfolgt, sind diese Unterlagen nur verbindlich, soweit im Angebot auf diese Bezug genommen wird.

 

3. Preise

Soweit sich nach Vertragsschluss die vom Besteller angegebenen und in der Bestellung festgelegten Maße und Ausführungen ändern, ist der Preis nach den neuen Maßen der jeweils gültigen Preistafel zu berichtigen. Es gelten dann die den veränderten Maßen angepassten Preise. Etwaige Preisgarantien gelten nur die im Auftrag aufgeführten Maße und Ausführungen. Erfolgt die Lieferung oder Leistung bei einem Nichthandelsgeschäft vereinbarungsgemäß oder aus Gründen, die von der Firma Zimmermann Fenster + Türen GmbH nicht zu vertreten sind, 4 Monate nach Vertragsschluss oder später, so verpflichten sich die Vertragsparteien bei Änderung der Preisermittlungsgrundlage über den Preis neu zu verhandeln.

 

4. Lieferung

Die Firma Zimmermann Fenster + Türen GmbH liefert und leistet im Rahmen der Möglichkeiten zu den in Aussicht gestellten Terminen. Die vereinbarten Termine sind nur als annähernd zu betrachten. Aus der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit kann der Besteller erst dann Rechts herleiten, wenn er zuvor schriftlich eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat. Danach ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen etwaiger verspäteter Lieferung bzw. Unmöglichkeit der Leistung sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer der Firma Zimmermann Fenster + Türen GmbH zurechenbaren vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Schadensverursachung beruhen.

 

5. Eigentumsvorbehalt

Die Lieferung der bestellten Waren erfolgt unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst mit vollständiger Bezahlung sämtlicher Forderungen aus den Geschäftsbeziehungen, die bei Besitzübertragung bestehen, auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch dann, wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen worden sind. Bei Verarbeitung mit fremden, uns nicht gehörenden Sachen werden wir Miteigentümer an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts unseres Stoffes zu den fremden verarbeiteten Waren. Der Besteller verarbeitet für uns. Wird die von uns gelieferte Ware veräußert oder verbaut, so werden die dadurch entstehenden Kaufpreis- oder Werklohnforderungen schon jetzt an uns abgetreten, und zwar in Höhe des Liefergegenstandes zuzüglich 10%. Dies gilt auch hinsichtlich des Anspruchs auf Einräumung einer Sicherungshypothek gemäß § 648 BGB. Wir nehmen die Abtretung an. Anderweitige Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignung, sind dem Besteller nicht gestattet. Eine Weiterveräußerung darf nur unter Eigentumsvorbehalt erfolgen. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung entfällt bei Zahlungseinstellung des Bestellers. Bezüglich der abgetretenen Forderung verpflichtet sich der Besteller, alle erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörenden Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Es ist dem Besteller untersagt, mit seinem Abnehmer oder einem Dritten Abreden zu treffen, die unsere Rechte in irgendeiner Weise ausschließen oder beeinträchtigen können. Bei Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu benachrichtigen. Die Firma Zimmermann Fenster + Türen GmbH verpflichtet sich, die ihr nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen auf Verlangen des Bestellers nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als der Wert die zu sichernden Forderungen um 10% übersteigt.

 

6. Zahlung

Zahlungen sind gemäß den Bestimmungen dieses Bestellscheines in bar bzw. nach Überweisung zu leisten. Sie gelten erst dann als erbracht, wenn sie bei der Firma Zimmermann Fenster + Türen GmbH eingegangen sind; Scheckzahlung also erst nach Eingang der Gutschrift. Wechsel werden als Zahlungsmittel nicht angenommen. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten oder von der Firma Zimmermann Fenster + Türen GmbH anerkannt sind oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zur Forderung der Firma Zimmermann Fenster + Türen GmbH stehen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers ist ausgeschlossen, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Zahlungsverzug unterbricht die Lieferzeit.

 

7. Gewährleistung

Der Besteller hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Lieferung zu prüfen und der Firma Zimmermann Fenster + Türen GmbH etwaige offensichtliche Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb zwei Wochen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die Reklamation nicht innerhalb dieser Fristen bei der Firma Zimmermann Fenster + Türen GmbH eingegangen ist; handelt es sich um einen sogenannten verdeckten Mangel, beginnt die einwöchige Anzeigepflicht des erst später zu Tage tretenden Mangels zu laufen im Zeitpunkt der Kenntnis des Bestellers von dem verdeckten Mangel. Mündliche oder telefonische Reklamationen, auch gegenüber den Außendienstmitarbeitern oder gegenüber Monteuren des Herstellers haben keine Wirkung. Soweit die Gew.hrleistungsansprüche gegen die Firma Zimmermann Fenster + Türen GmbH bestehen, kann der Besteller Nachbesserung verlangen. Ansprüche auf Wandelung oder Minderung sind ausgeschlossen. Im Übrigen besteht ein Anspruch auf Schadensersatz nur wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften. Für Folgeschäden, gleich welcher Art, haftet die Firma Zimmermann Fenster + Türen nur im Fall zurechenbarer vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Besteller jedoch Herabsetzung der Vergütung oder, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Gewährleistung ist, nach seiner Wahl Rückg.ngigmachung des Vertrages verlangen. Zur Vornahme der Nachbesserung ist der Firma Zimmermann Fenster + Türen GmbH eine Frist von 4 Wochen einzuräumen. Fristgemäß gemeldete Mängel können nur dann berücksichtigt werden, wenn der Besteller nachweist, dass der Mangel nicht auf falsche oder ordnungswidrige Bedienung und Behandlung der Ware zurückzuführen ist. Für Schäden, die bei der Montage im Hause des Bestellers oder an anderen Gegenständen entstehen, wird nur im Falle zurechenbarer vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung gehaftet.

 

8. Gefahrtragung

Für den Fall, dass die von der Firma Zimmermann Fenster + Türen GmbH gelieferten oder zur Abholung durch den Besteller bereit gestellten Stoffe und Bauteile nicht vom Besteller termingerecht bei Vereinbarung eines Übergabetermins nach dem Kalender oder nach entsprechender Mitteilung der Firma Zimmermann Fenster + Türen GmbH über die Abhol- bzw. Lieferfertigkeit, abgeholt werden, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Stoffe und Bauteile auf den Besteller über, zu dem Zeitpunkt, in dem er von der Firma Zimmermann Fenster + Türen GmbH mit gesondertem Schreiben in Annahmeverzug gesetzt worden ist.

 

9. Rücktritt

Steht dem Besteller ein Recht zum Rücktritt oder zur Kündigung des Vertrages zu, ist die Firma Zimmermann Fenster + Türen GmbH berechtigt, nach ihrer Wahl Erfüllung des Vertrages, Zug um Zug gegen Barzahlung des gesamten Kaufpreises, oder pauschalen Schadensersatz in Höhe von 20 % der Kaufsumme ohne Nachweis der tatsächlichen Höhe der der Firma Zimmermann Fenster + Türen GmbH entstandenen Schadens zu erbringen. Die Firma Zimmermann Fenster + Türen GmbH behält sich vor, einen darüber hinausgehenden Schaden geltend zu machen. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

 

10. Technische Änderungen

Technische Verbesserungen sowie BeschlagBeschlagDefinition: Funktions-Beschläge sind alle mechanischen Teile, die die Öffnungs- und Schließfunktion des Fensters steuern. Fenster- und Türbeschläge verbinden Flügel und Rahmen. Sie sorgen für guten Bedienkomfort, gewährleisten die Funktionen des Fensters oder der Tür (öffnen und schließen), schützen vor Einbruch, dienen als Kindersicherung und geben dem Fensterflügel den notwendigen Anpressdruck für die Dichtheit des Fensters gegen Wind und Regen....
s- und Profiländerungen vorbehalten.

 

11. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist Eschwege

 

12. Gerichtsstand

Für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen der Firma Zimmermann Fenster + Türen GmbH und dem Besteller sind

ausschließlich die deutschen Gerichte zuständig, wenn der Besteller Kaufmann oder eine juristische Person des

öffentlichen Rechts ist. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen

Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat. Gerichtsstand für alle

Verträge mit Vollkaufleuten oder juristischen Personen ist Eschwege.

Es gilt deutsches Recht.

 

ZIMMER­MANN Fenster + Türen

Fenster, Haustüren, Nebeneingangstüren, Schiebetüren, Rolladen, Raffstore

 

ZIMMERMANN
Fenster + Türen GmbH

Seegel 13

36205 Sontra

 

Tel.: 0 56 53 - 97 83 0

Fax: 0 56 53 - 97 83 20

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